Allgemeine Geschäftsbedingungen von Reni Grintsch im folgenden Text als Künstler benannt.

1. Buchungsmodalitäten

1.1. Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Diese verfallen, wenn nicht spätestens drei Tage bis 17:00 Uhr vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch den Kunden eine Festbuchung erfolgt. Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage bei dem Auftraggeber, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer Festbuchung führt. Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine Erstoption, wird dem Auftraggeber der Rang der Optionen mitgeteilt. Verfällt eine Option rücken nachfolgende Optionen in der Reihenfolge nach.

1.2. Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich, sie stellen eine für den Künstler und dem Auftraggeber verbindliche Auftragserteilung dar. Im Falle einer Festbuchung steht dem Künstler das vereinbarte Honorar auch dann in voller Höhe zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die der Künstler nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird.

1.2. Eine per Email bestätigte fest Buchung gilt als verbindlich.

1.3. Sollte die Festbuchung bis zu 3 Tagen vor dem gebuchten Datum abgesagt werden, ist ein Ausfallhonorar von 100% fällig.

1.4. Sollte die Festbuchung 4 Tage vor dem gebuchten Datum abgesagt werden, ist ein Ausfallhonorar von 90 % fällig.

1.5. Sollte die Festbuchung 5-7 Tage vor dem gebuchten Datum abgesagt werden, ist ein Ausfallhonorar von 80% fällig.

1.6. Sollte die Festbuchung 8-10 Tage vor dem gebuchten Datum abgesagt werden, ist ein Ausfallhonorar von 70% fällig.

1.7. Sollte die Festbuchung 11-14 Tage vor dem gebuchten Datum abgesagt werden, ist ein Ausfallhonorar von 60% fällig.

1.8. Wetterbuchungen: Bei einer ausdrücklich als solche bezeichnete Wetterbuchung, das heißt für den Fall, dass zwischen dem Auftraggeber und dem Künstler vereinbart worden ist, dass ein Auftrag nur bei schönem Wetter durchgeführt werden kann, kann der Auftraggeber bis zu 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins bei schlechter Wettervorhersage den Auftrag absagen. Der Künstler erhält bei rechtzeitiger Absage als Ausfallhonorar 25% des vereinbarten Tageshonorars.

1.9. Sollte die Kündigung durch den Künstler erfolgen, wird sich der Künstler nach besten Kräften bemühen, für den Auftraggeber einen adäquaten Ersatz zu finden. Erfolgt die Kündigung seitens des Künstlers in Folge Krankheit, Unfall oder aus sonstigen von ihm nicht zu vertretender Umstände, so haften für daraus auf Seiten des Auftraggebers entstehender Zusatzkosten oder sonstiger Schäden nicht der Künstler.

2. Honorar / Zahlungsmodalitäten

Ist eine Anreise am Vortag erforderlich und/oder dauert eine Reise zum und vom Produktionsort pro Tag mehr als 2 Stunden oder liegt der Produktionsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so werden Reisetag nach zeitlichem Aufwand berechnet, wobei Grundlage das vereinbarte Tageshonorar ist. Bei einer Festbuchung hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten z.B.: Reise- und Übernachtungskosten zu tragen.

3. Reklamation

Haftung Unfall / Krankheit / Nichterscheinen des Künstlers

Bei Nichterscheinen oder Verspätung des Künstlers in Folge höherer Gewalt ist der Künstler nicht haftbar. Ist ein Künstler wegen Krankheit oder Unfall verhindert, muss er den Kunden unverzüglich benachrichtigen.

4. Schlussbestimmungen

Salvatorische Klausel: Zwischen den Parteien dieser Bestimmung findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Künstlers. Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages als solches. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

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